In der heute zu Ende gegangenen Sommersession des Kantonsrates konnten wieder mehrere Pflöcke im Sinne des Haus- und Grundeigentums eingeschlagen werden. Es zeigte sich einmal mehr, wie stark die vom Hauseigentümerverband geführte parlamentarische Gruppe Haus- und Grundeigentum ist. Mit 89 Mitgliedern ist sie die stärkste Interessengruppe im St.Galler Kantonsrat.
Erreichbarkeit verbessern
Bereits am ersten Sessionstag sprach sich der Kantonsrat deutlich für das Standesbegehren aus, das beim Bund eine rasche Realisierung zentraler Nationalstrassenprojekte in der Ostschweiz fordert. Unter anderem sollen die 3. Röhre des Rosenbergtunnels mit dem Zubringer Güterbahnhof in St.Gallen im nächsten Ausbauschritt des Nationalstrassennetzes wieder aufgenommen werden. Denn die Erreichbarkeit ist für die Attraktivität der Ostschweiz essenziell – ob für Eigentümerinnen und Eigentümer oder für Unternehmen. Ruben Schuler, Geschäftsführer der Gruppe Haus- und Grundeigentum, führte in seinem Votum drei zentrale Gründe für das Standesbegehren an: «Erstens sagte die St.Galler und Ostschweizer Bevölkerung geschlossen Ja zu den Vorhaben. Zweitens bleiben die grössten Mobilitätsprobleme der Ostschweiz ungelöst.» Gerade in St.Gallen brauche es zeitnah eine Lösung, um die bestehenden Röhren ohne verkehrstechnischen Super-Gau sanieren zu können. Als dritten Grund ergänzte Schuler, dass bisher in der Ostschweiz deutlich weniger in den Nationalstrassenbau investiert wurde als in jeder anderen Schweizer Region. Eine deutliche Mehrheit des Kantonsrates sah es gleich und überwies die Vorlage mit 80 zu 25 Stimmen.
Planungsstillstand verhindern
Angesichts eines drohenden jahrelangen Moratoriums bei Sondernutzungsplänen brachte die Gruppe Haus- und Grundeigentum eine dringliche Motion ein, die vom Kantonsrat kurz vor Sessionsende mit 97 Stimmen ohne Gegenstimme ebenfalls gutgeheissen wurde. Bis 2027 müssen alle St.Galler Gemeinden ihre Zonenpläne und Baureglemente überarbeiten. Für die Übergangszeit drohen nun bei Sondernutzungsplänen, die eine höhere Innenverdichtung ermöglichen, jahrelange Stillstände. Denn Sondernutzungspläne nach altem Recht werden nur noch bis zur Auflage der Nutzungsplanung nach neuem Recht genehmigt. Gleichzeitig können Sondernutzungspläne nach neuem Recht zwar genehmigt, aber erst nach Inkraftsetzen der neuen Nutzungsplanung umgesetzt werden. Je nach Verzögerungen durch Rechtsmittelverfahren droht damit ein jahrelanger Planungs- und Baustillstand. Patrick Dürr, Vizepräsident des HEV Kanton St.Gallen und Präsident der Gruppe Haus- und Grundeigentum, vertrat im Rat die ebenfalls von allen drei bürgerlichen Fraktionen eingereichte dringliche Motion. «Das drohende Moratorium wäre mit einem enormen volkswirtschaftlichen Schaden verbunden und muss unbedingt verhindert werden», brachte Dürr die Dringlichkeit auf den Punkt. Mit der Gutheissung der Motion ist die Regierung nun beauftragt, innert Jahresfrist einen Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz auszuarbeiten. Angeregt wird im Vorstoss, die Geltung des alten Rechts trotz erfolgter Auflage des neuen Nutzungsplanes während einer Übergangsfrist auszudehnen.