Einrichten einer Elektroladestation im Mehrfamilienhaus

Ratgeber

Wir vermieten in unserem Mehrfamilienhaus verschiedene Wohnungen und Einstellplätze in der Tiefgarage. Ein Mieter hat sich kürzlich ein Elektrofahrzeug angeschafft und uns gebeten eine entsprechende Ladeinfrastruktur zu installieren. Wie sollen wir hier vorgehen?

Es steht dem Vermieter frei, dem Wunsch eines Mieters nach einer Ladeeinrichtung nachzukommen. Möchte ein Vermieter eine Ladestation zur Verfügung stellen, ist zu klären, wer die Installation veranlasst und bezahlt sowie wie die Verrechnung der Stromkosten geregelt wird. Während bei einem Restaurant der Gratisbezug des Stroms an der Schnellladestation als Akquisitionsmittel angesehen werden kann, ist dies im Wohnhaus nicht der Fall. Bei Durchschnittlich ein bis fünf Franken Stromkosten pro Vollladung und angenommenen 200 Ladungen im Jahr, kommen schnell einmal 400 – 800 Franken zusammen. Dieser Betrag kann aber nicht über den Allgemeinstrom sämtlichen Mietern im Mehrfamilienhaus aufgebürdet werden. Weitere Fragen stellen sich beim Wegzug eines Mieters der eine Ladestation benötigte und diese sodann überflüssig wird.

Es ist wichtig, die Fragen vorgängig zu klären und eine klare schriftliche Vereinbarung zu treffen. Zu diesem Zweck hat der HEV Schweiz ein Merkblatt und eine Mustervereinbarung ausgearbeitet. Darin werden die Vor- und Nachteile beim Einrichten einer gemeinschaftlichen oder einer fest zugeteilten Ladestation aufgeführt.

Merkblatt und Mustervereinbarung

zum Einrichten von Ladestationen für Elektrofahrzeuge